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REPARATUR
 




Beschädigte Europaletten gehören schon aus Sicherheitsgründen nicht in den Umlauf.




 
 

Als beschädigt und nicht tauschfähig gelten Paletten wenn:




 
Ein Boden- oder Deckenrandbrett so abgesplittert ist, dass mehr als ein Nagel oder Schraubenschaft sichtbar ist.
Ein Klotz fehlt oder so gespalten ist, dass mehr als ein Nagel sichtbar ist.
Ein ganzes Brett fehlt.
Ein Brett quer oder schräg gebrochen ist.
Bretter oder Klötze nicht den Vorschriften entsprechen, verfault oder morsch sind.
Die Markierungen EUR rechts oder das Zeichen EPAL links fehlen.



 



 

Die beschädigten Teile werden ersetzt und die Palette durch die Reparatur wieder in einen tauschfähigen Zustand gebracht.
Eine von uns nach den Vorschriften der EPAL reparierte Europalette kann wieder voll belastet werden und ersetzt noch auf lange Zeit eine Neuanschaffung. Somit wird auch unsere Umwelt geschont.

Die Qualität unserer Arbeit wird regelmäßig von der Controll-Co.m.b.H., Herne, überprüft.




 



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